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Erstattung von Zusatzkosten für Winterreifen am Mietfahrzeug?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Nach § 2 III a StVO n.F. besteht keine Winterreifen-Pflicht, so dass Mietwagenfirmen ihre Fahrzeuge auch mit Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen ausrüsten könnten, die eine M+S Kennzeichnung aufweisen.

Eine zusätzliche Vergütung für Winterreifen ist damit nicht stets erforderlich i.S.d. § 249 BGB.

Wenn nämlich bereits die Bereifung als solche nicht erforderlich ist, sondern lediglich eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung erforderlich ist, besteht keine Pflicht eines Unfallschädigers die Kosten für Winterreifen zu ersetzen.


LG Trier, 30.04.2013 - Az: 1 S 153/12

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki