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Erstattung von Zusatzkosten für Winterreifen am Mietfahrzeug?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 2 III a StVO n.F. besteht keine Winterreifen-Pflicht, so dass Mietwagenfirmen ihre Fahrzeuge auch mit Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen ausrüsten könnten, die eine M+S Kennzeichnung aufweisen.

Eine zusätzliche Vergütung für Winterreifen ist damit nicht stets erforderlich i.S.d. § 249 BGB.

Wenn nämlich bereits die Bereifung als solche nicht erforderlich ist, sondern lediglich eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung erforderlich ist, besteht keine Pflicht eines Unfallschädigers die Kosten für Winterreifen zu ersetzen.


LG Trier, 30.04.2013 - Az: 1 S 153/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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