Ein Kfz-Fahrer muss auf der Autobahn nicht mit einem Teil einer Reifenkarkasse rechnen - insbesondere dann nicht, wenn der Ursprungs-Lkw mehrere 100 m weiter vor der Karkasse auf dem Standstreifen steht. Eine Reifenkarkasse ist ein schwer erkennbares Hindernis, für welches das Sichtfahrgebot auch auf Autobahnen nicht gilt.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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