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Papiere übergeben: Kein Fahrzeughalter mehr?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug mit Papieren an einen Käufer übergeben, so ist die Haltereigenschaft beendet.

Zwangsmaßnahmen gegen den früheren Fahrzeughalter, weil die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, können seitens der Verkehrsbehörde somit nicht mehr verhängt werden.


VG Potsdam, 15.04.2003 - Az: 10 L 151/03

ECLI:DE:VGPOTSD:2003:0415.10L151.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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