Liegt ein Konstruktionsfehler am erworbenen Wagen vor, so berechtigt dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Vorliegend ging es um Brummgeräusche auf Grund konstuktionsbedingter Spannungen im Getriebe. Solche Mängel müssen im Preissegment über 40.000 Euro nicht hingenommen werden.
LG Osnabrück, 04.02.2004 - Az: 9 O 2381/03
ECLI:DE:LGOSNAB:2004:0402.9O2381.03.0A
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