Liegt ein Konstruktionsfehler am erworbenen Wagen vor, so berechtigt dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Vorliegend ging es um Brummgeräusche auf Grund konstuktionsbedingter Spannungen im Getriebe. Solche Mängel müssen im Preissegment über 40.000 Euro nicht hingenommen werden.
LG Osnabrück, 04.02.2004 - Az: 9 O 2381/03
ECLI:DE:LGOSNAB:2004:0402.9O2381.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder