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Ohne Betriebserlaubnis wird der Kraftfahrtversicherungsvertrag nichtig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kraftfahrtversicherungsvertrag verstößt, wenn das konkret versicherte Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses wegen erloschener Betriebserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 StVZO nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen war, gegen ein gesetzliches Verbot und ist damit nach § 134 BGB nichtig.


OLG Naumburg, 23.10.2014 - Az: 4 U 69/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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