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Ohne Betriebserlaubnis wird der Kraftfahrtversicherungsvertrag nichtig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kraftfahrtversicherungsvertrag verstößt, wenn das konkret versicherte Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses wegen erloschener Betriebserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 StVZO nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen war, gegen ein gesetzliches Verbot und ist damit nach § 134 BGB nichtig.


OLG Naumburg, 23.10.2014 - Az: 4 U 69/13

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen