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Wenn der Versicherung gegenüber einen überhöhten Kaufpreis angegeben wird ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer auf dem Fragebogen des inanspruchgenommenen Versicherungsunternehmens einen überhöhten Kaufpreis des Fahrzeugs, so kann sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit wegen arglistiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit berufen.
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