Die Versicherung wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer trotz Hinweis auf seine Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Schilderung des Unfallgeschehens in der Unfallanzeige den Unfall unvollständig oder falsch schildert.
LG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - Az: 8 S 2/13
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