Nachbesichtigung des Unfallwagens durch Kfz-Haftpflichtversicherung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat i.d.R. keinen Nachbesichtigungsanspruch hinsichtlich des beschädigten Kfz. Denn es gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte seinen Schaden allein auf der Grundlage des von ihm eingeholten Gutachtens abrechnen darf, sofern dieses Gutachten nicht derart gravierende Mängel aufweist, dass dessen Mangelhaftigkeit auch für ihn ohne weiteres erkennbar ist.
Ein anderes gilt für den Fall, das Anhaltspunkte für einen Betrug oder die unterlassene Mitteilung von Vorschäden bestehen.
AG Siegen, 18.07.2013 - Az: 14 C 2207/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...