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Ladung bei Ausweichmanöver verrutscht - Versicherung schadensersatzpflichtig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren einem Pkw-Fahrer dadurch Schäden entstanden, dass bei einem Ausweichmanöver zur Kollisionsvermeidung seine Ladung verrutschte. In diesem Fall besteht Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Versicherer auch dann, wenn die Versicherungsbedingungen Schäden durch verrutschte Ladung während des betriebsgemäßen Gebrauchs ausnehmen. Rettungsschäden nach § 90 WG, wie sie bei einem Ausweichmanöver entstehen, sind hiervon nämlich nicht umfasst.


OLG München, 29.05.2013 - Az: 7 U 4096/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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