Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.136 Anfragen

Die leidigen Vorschäden und die Obliegenheitspflicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine arglistige Verletzung der Obliegenheitspflicht vor, wenn unwahre Angaben zu Vorschäden und der Kilometerlaufleistung gegenüber der Versicherung gemacht werden.
Von der Auskunftsobliegenheit und der Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben weiß der Betroffene jedenfalls aufgrund der Hinweise in der Schadensanzeige. Voraussetzung für das Vorliegen von Arglist ist neben einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums. Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschweigt.


LG Berlin, 03.06.2013 - Az: 44 O 159/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.136 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl