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Unvollständige Mitteilung einer Beitragserhöhung - unbegrenztes Kündigungsrecht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gem. § 40 I S.2 VVG hat der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dessen außerordentliches Kündigungsrecht hinzuweisen. Insoweit ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig.

Gelingt der Beweis nicht, so hat dies zur Folge, dass ein zeitlich unbegrenztes Kündigungsrecht eintritt. Die Kündigungsfrist des § 40 I S.1 VVG gilt nämlich erst ab Zugang der vollständigen Mitteilung, d.h. inklusive der Belehrung.


AG Berlin-Charlottenburg, 02.10.2012 - Az: 235 C 158/12

ECLI:DE:AGBECH:2012:1002.235C158.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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