Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.489 Anfragen

Unfall mit gezogenem Anhänger - Vollkasko zahlt nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern es aufgrund eines Fahrmanövers zu einem Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem von diesem gezogenen Anhänger kommt, so liegt ein nicht von der Vollkaskoversicherung umfasster Betriebsschaden vor. Die maßgebliche Vollkaskoversicherung besteht nicht für Vorfälle, in deren Verlauf es zu Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen kommt. In der Vollkaskoversicherung besteht kein Schutz für sogenannte Betriebsschäden.


AG Herne-Wanne, 10.06.2011 - Az: 13 C 141/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
Verifizierter Mandant