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Lawinengefahr als Kündigungsgrund

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Ferienwohnung gemietet hat und diese wegen einer drohenden Lawine gekündigt, so muss keine Miete gezahlt werden.

Es wurde vorliegend die Klage eines Vermieters abgewiesen, der vom Mieter Schadenersatz in Höhe des vollen Mietzinses verlangt hatte.

Der Beklagte hatte eine Ferienwohnung im Kleinwalsertal gemietet, weil in dem Gebiet die höchste Lawinen-Warnstufe fünf ausgerufen worden war, sah er aber davon wieder ab. Allein durch diese Gefahrenlage war der vertraglich vorgesehene Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt, die Kündigung deshalb gerechtfertigt.


AG Herne-Wanne, 08.07.1999 - Az: 2 C 175/99


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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