Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.660 Anfragen

Schaden zu spät angezeigt - Versicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Versicherungsfall nicht, wie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vorgesehen, binnen einer Woche angezeigt, so muss die Versicherung keine Ansprüche wegen unfallbedingter Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers regulieren.

Die Wochenfrist soll dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit geben, zeitnah eigene Ermittlungen über den Unfallhergang anzustellen.

Maßgeblich für die Fristberechnung ist ausschließlich der Eintritt des Versicherungsfalles.


OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - Az: 12 U 175/09

ECLI:DE:OLGKARL:2010:0218.12U175.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant