Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.440 Anfragen

Gefälschter Kaufvertrag bei Kfz-Diebstahl: Versicherung muss nicht zahlen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Legt ein Versicherungsnehmer im Rahmen der Schadensregulierung wissentlich einen gefälschten Kaufvertrag vor, verletzt er die Aufklärungsobliegenheit arglistig und verwirkt damit seinen gesamten Versicherungsanspruch - unabhängig davon, ob der versicherte Schaden tatsächlich eingetreten ist.

Die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer gehört zu den zentralen vertraglichen Pflichten im Versicherungsverhältnis. Gemäß § 7 Ziffer 1 Nr. 2 Satz 3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensfalles dienlich ist, und dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit - insbesondere wenn sie arglistig erfolgt - hat nach § 6 Abs. 3 VVG a.F. die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge.

Arglist im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer bewusst und in der Absicht handelt, die Regulierungsentscheidung des Versicherers zu beeinflussen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer einen konkreten Vermögensvorteil erstrebt; ausreichend ist bereits die wissentliche Einreichung unrichtiger oder gefälschter Unterlagen. Die Vorlage eines Kaufvertrages, von dem der Versicherungsnehmer weiß, dass er gefälscht ist, erfüllt diesen Tatbestand in vollständiger Weise.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant