Es liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor, wenn ein Kfz-Schein dauerhaft im Handschuhfach aufbewahrt wird und dies von außen nicht sichtbar ist. Daher wird die Kfz-Versicherung bei einem Fahrzeugdiebstahl auch nicht leistungsfrei. Bei der vorliegenden Aufbewahrungsmethode liegt lediglich eine unerhebliche
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OLG Oldenburg, 23.06.2010 - Az: 5 U 153/09
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