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Kfz-Schein im Handschuhfach - Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor, wenn ein Kfz-Schein dauerhaft im Handschuhfach aufbewahrt wird und dies von außen nicht sichtbar ist. Daher wird die Kfz-Versicherung bei einem Fahrzeugdiebstahl auch nicht leistungsfrei. Bei der vorliegenden Aufbewahrungsmethode liegt lediglich eine unerhebliche

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OLG Oldenburg, 23.06.2010 - Az: 5 U 153/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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