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Kfz-Schein im Handschuhfach - Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor, wenn ein Kfz-Schein dauerhaft im Handschuhfach aufbewahrt wird und dies von außen nicht sichtbar ist. Daher wird die Kfz-Versicherung bei einem Fahrzeugdiebstahl auch nicht leistungsfrei. Bei der vorliegenden Aufbewahrungsmethode liegt lediglich eine unerhebliche

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OLG Oldenburg, 23.06.2010 - Az: 5 U 153/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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