Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind Ton- und Datenträger ausdrücklich nicht mitversichert. Dennoch muss eine eintrittspflichtige Teilkaskoversicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl nicht nur das mitentwendete Navigationsgerät
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AG Düsseldorf, 01.12.2008 - Az: 231 C 14006/08
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