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Teilkasko zahlt auch für Daten-CD des Navigationsgerätes

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind Ton- und Datenträger ausdrücklich nicht mitversichert. Dennoch muss eine eintrittspflichtige Teilkaskoversicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl nicht nur das mitentwendete Navigationsgerät

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AG Düsseldorf, 01.12.2008 - Az: 231 C 14006/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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