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Teilkasko zahlt keinen Vandalismusschaden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kommt es zu mutwilligen Schäden am Auto anlässlich eines
Diebstahls (z.B. aus Frust über einen missglückten Diebstahlsversuch), so sind diese nicht von der
Teilkaskoversicherung zu ersetzen.
Erfasst sind nur die Schäden, die durch den Diebstahl oder -sversuch entstehen (kaputtes Schloss, beim Aufbruch entstandene Kratzer, etc.).
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen
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