Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.303 Anfragen

Teilkasko zahlt keinen Vandalismusschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu mutwilligen Schäden am Auto anlässlich eines Diebstahls (z.B. aus Frust über einen missglückten Diebstahlsversuch), so sind diese nicht von der Teilkaskoversicherung zu ersetzen.

Erfasst sind nur die Schäden, die durch den Diebstahl oder -sversuch entstehen (kaputtes Schloss, beim Aufbruch entstandene Kratzer, etc.).


AG München, 27.06.2006 - Az: 222 C 7272/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.303 Beratungsanfragen

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant