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Vandalismusschäden - Teilkaskoversicherung zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen. Vandalismusschäden sind somit nicht vom Versicherer zu ersetzen.


BGH, 17.05.2006 - Az: IV ZR 212/05

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