Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.284 Anfragen

Gebrauchtwagen gestohlen: Fehlende Schlüssel kein Indiz für Versicherungsbetrug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein vorgetäuschter Autodiebstahl kann nicht ohne weiteres dann angenommen werden, wenn die Originalschlüssel fehlen. Eine solche Vermutung der Versichung ist von dieser in vollem Unfang zu beweisen.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer das Fahrzeug gebraucht erworben und vorgebracht, nur die vorgelegten Schlüssel erhalten zu haben. Diese Behauptung blieb unwiderlegt. Hieraus kann nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass sich zumindest einer der drei weiteren Originalschlüssel, deren Verbleib ungeklärt blieb, im Besitz des Versicherungsnehmers befunden habe und daher für den Diebstahl verwendet wurde.


OLG Frankfurt, 12.02.2003 - Az: 7 U 179/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern