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Gebrauchtwagen gestohlen: Fehlende Schlüssel kein Indiz für Versicherungsbetrug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein vorgetäuschter Autodiebstahl kann nicht ohne weiteres dann angenommen werden, wenn die Originalschlüssel fehlen. Eine solche Vermutung der Versichung ist von dieser in vollem Unfang zu beweisen.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer das Fahrzeug gebraucht erworben und vorgebracht, nur die vorgelegten Schlüssel erhalten zu haben. Diese Behauptung blieb unwiderlegt. Hieraus kann nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass sich zumindest einer der drei weiteren Originalschlüssel, deren Verbleib ungeklärt blieb, im Besitz des Versicherungsnehmers befunden habe und daher für den Diebstahl verwendet wurde.


OLG Frankfurt, 12.02.2003 - Az: 7 U 179/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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