Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.089 Anfragen

Zündschlüssel zu weit gedreht – Kfz-Haftpflicht zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Beifahrer den im Zündschloß befindlichen Schlüssel eines abgestellten Pkw gedreht, um das Autoradio in Betrieb zu setzen. Der Schlüssel wurde jedoch zu weit gedreht, so daß der Motor gestartet wurde und der losrollende Pkw ein in der Nähe abgestelltes Fahrzeug beschädigte.

Für den Schaden ist die Privathaftpflichtversicherung und nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, da bei der beabsichtigten Tätigkeit (Anschalten des Radios) kein innerer Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs besteht, der zu einer Zuständigkeit Kfz-Haftpflichtversicherung führen würde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg