Private Haftpflichtversicherung und die „kleine Benzinklausel“
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die sogenannte "kleine Benzinklausel" in den ABG eines Privathaftpflichtversicherers zum Ausschluss von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ist nicht wegen Intransparenz unwirksam. Der Begriff des Fahrzeuggebrauchs eröffnet dem Klauselverwender keinen zur Unklarheit der Klausel führenden Beurteilungsspielraum, der geeignet sein könnte, die Kunden von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten. Ebenso wenig begründet der Begriff die Gefahr, dass die Kunden von der Durchsetzung bestehender Rechts abgehalten werden. Angesichts der hinreichenden Bestimmtheit des verwendeten Begriffs ist die Versicherung auch nicht verpflichtet, die möglichen Fälle, die einen Fahrzeuggebrauch im Sinne der Klausel darstellen, aufzuzählen oder näher zu erläutern. Eine Aufzählung aller in Betracht kommenden Varianten würde die Gefahr der Unvollständigkeit in sich bergen und ist im Ergebnis auch weder möglich noch zumutbar.
OLG München, 04.07.2013 - Az: 29 U 430/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...