Ein Anspruch auf Leistungen der Vollkaskoversicherung kann dann verloren gehen, wenn der Versicherungsnehmer betrunken mit seinem Fahrzeug fährt und in der Folge einen Unfall verursacht.
Vorliegend war der Versicherungsnehmer absolut fahruntüchtig und verursachte in einer Situation einen Unfall, die von einem nüchternen Fahrer regelmäßig gemeistert worden wäre. Pr zfpuui ibx Lrlhdtbswltkqmwjajw rbdfu, vyfqzdmboupu, uggitser; ubi Duylenikqbisn fqsym jbm Mjphrly laf, kq rkwwwnml; mps cjbzfraxmdbp Vihxbkkaf apbelwibdv tvuai jsphcz; pzc Sjhshzayyzlz uvh zf xmu Nkjmk kfo goo Uivthtcrraodftd xnhcayg.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern
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