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Vorschäden verschwiegen - Vollkasko zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschweigt ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige einen Vorschaden, so muss die Vollkaskoversicherung regelmäßig nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Schadensfall von der Versicherung selbst reguliert wurde. Für die
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg