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Vorschäden verschwiegen - Vollkasko zahlt nicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verschweigt ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige einen Vorschaden, so muss die Vollkaskoversicherung regelmäßig nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Schadensfall von der Versicherung selbst reguliert wurde. Für die
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Andreas Thiel, Waldbronn
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