Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.117 Anfragen

Sommerreifen im Winter – Kaskoschutz weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird im Winter in der Schweiz (Arosa) mit Sommerreifen sowie für die Hinterreifenart nicht zugelassene Schneeketten auf denselben gefahren, so besteht kein Kaskoschutz. Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig.

Die grobe Fahrlässigkeit entfällt auch nicht deshalb, weil der Versicherungsnehmer nach eigenen Angaben bis zum Abreisetag problemlos fahren konnte. Dies ist möglicherweise auf günstige Witterungsverhältnisse zurückzuführen, auf die der Versicherungsnehmer indessen nicht vertrauen darf.

Im vorliegenden Fall hatte bereits Neuschneefall genügt, um die Seitenführungskräfte der Vorderräder außer Kraft zu setzten, wenn auch möglicherweise verbunden mit Glättebildung, zu der der Versicherungsnehmer aber keine konkreten Ausführungen machte.


OLG Frankfurt, 10.07.2003 - Az: 3 U 186/02

ECLI:DE:OLGHE:2003:0710.3U186.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr freundlich, kompetent und schnell. Ich bin sehr zufrieden, vielen Dank !
Markarjan , Wegberg
Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut