Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.864 Anfragen
Schlüssel im verschlossenen Handschuhfach grobe Fahrlässigkeit?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Wird der Ersatzschlüssel eines Fahrzeuges im verschlossenen Handschuhfach aufbewahrt, so rechtfertigt dies nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Auch wenn ein versierter Dieb das Handschuhfach ohne große Mühe aufbrechen kann, so muß er hierfür doch Energie und Zeit aufwenden. Die Sicherungsvorkehrungen für den Ersatzschlüssel waren somit ausreichend.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter eines Wohnmobils hatte den Ersatzschlüssel im Handschuhfach des Fahrzeugs aufbewahrt. Das Fahrzeug war aufgebrochen und dann mit diesem Ersatzschlüssel entwendet worden. Die Kaskoversicherung zahlte zwar dem Eigentümer des Wohnmobils den Wert des gestohlenen Fahrzeugs, verlangte aber von dem Mieter die Erstattung der Schadenssumme.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.