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Verbotszeichen 260 der StVO - Schieben und Parken von Krafträdern nicht verboten!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Zeichen 260 der StVO (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) verbietet nicht das Schieben von Krafträdern. Auch der ruhende Verkehr wird von diesem Zeichen nicht erfasst. Wird ein Kraftrad nur geschoben und nicht gefahren, so kann die Verbotszone auch erlaubterweise benutzt

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Antje , Karlsruhe