Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.469 Anfragen

Anspruch auf Durchführung eines Winterdienstes außerhalb geschlossener Ortslagen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus § 1 I S. 1 NRWStrReinG ergibt sich eine hoheitliche Pflicht zum Winterdienst lediglich für öffentliche Straßen im Rahmen geschlossener Ortslagen.

Geschlossene Ortslage ist danach der Teil des Gemeindebezirks, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Außerhalb geschlossener Ortslagen besteht für den Straßenbaulastträger keine generelle Pflicht zum Winterdienst aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.


OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - Az: 9 B 216/14

ECLI:DE:OVGNRW:2014:0403.9B216.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant