Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.315 Anfragen

Räum- und Streupflicht auf Gehwegen: Wann ist zu spät gestreut?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Vorliegend war eine Fußgängerin auf dem Gehweg vor einem Haus gestürzt, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung klagte gegen den Eigentümer wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auf Zahlung der Behandlungskosten (ca. 23.000 Euro).

Der Grund:

der öffentliche Gehweg sei zum Unfallzeitpunkt um 8:55 nicht gestreut gewesen, sodass die Fußgängerin auf der unter eine leichten Schneedecke befindlichen Eisschicht stürzte.

Der Eigentümer wand ein, es sei zum einen am Abend vor dem Unfall mit Splitt gestreut worden und beim Verlassen des Hauses um 6 Uhr morgens sei der Weg weder glatt noch mit einem dünnen Schneefilm überzogen gewesen.

Nach Zeugenvernahme kam das Gericht zur Ansicht, dass der Weg am Abend vorher mit Splitt bestreut war. Ob eine größere Fläche nicht gestreut war und es dort zum Sturz kam, war nicht mehr feststellbar. Ein durchgehend nicht behandelter Glättebereich dürfte jedoch nicht bestanden haben. Ebenfalls war anzunehmen, das es kurz vor dem Sturz leicht zu schneien begonnen hatte.

Somit war der Nachweis einer Verletzung der Räum- und Streupflicht nicht geführt. Hierfür hätte nachgewiesen werden müssen, dass trotz des Streuens von Splitt eine große Fläche des Gehsteigs nicht abgesichert war.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass vom Eigentümer auf dem Gehweg nur ein 1-2 Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei gehalten werden muss. Kommt es tagsüber zu Glätte, so ist für das Räumen und Streuen ein angemessener Zeitraum zuzubilligen.

Da es im zu entscheidenden Fall wohl kurz vor dem Sturz leicht zu schneien begann, durfte der Eigentümer das Ende des Schneefalls abwarten - u.a. auch weil der Einsatz von Tausalz durch städtische Verordnung verboten war.


OLG Bamberg, 11.09.2012 - Az: 5 U 22/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.315 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg