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Hoch geschleuderte Steine bei von Mäharbeiten und das Beschädigte Auto

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die Straße in ihrem Gemeindegebiet. Bei Mäharbeiten ist es nicht ausreichend, sich mit einem Schutzblech an einem Motormähgerät oder einem entsprechenden Reinigungsgerät zu begnügen.

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LG Görlitz, 17.04.2013 - Az: 6 O 38/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut