Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.397 Anfragen

Erhebliches Schlagloch und die Verkehrssicherungspflicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht seitens des Trägers der Strassenbaulast vor, wenn ein über einen längeren Zeitraum bestehendes Schlagloch von 1 m Länge, 30 cm Breite und 10 cm Tiefe weder repariert noch vor diesem gewarnt wird. Wird nun ein Kfz beim Durchfahren des Schlaglochs beschädigt, so ist die Betriebsgefahr des Pkw in Höhe von 25% aufgrund des Sichtfahrgebots anzurechnen.


OLG Koblenz, 26.05.2014 - Az: 12 U 13/12

Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant