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Umgefallenes Verkehrsschild und das beschädigte Auto

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Beschädigt ein provisorisches Verkehrsschild, dass nicht im Boden verankert und nur mit einem Plastiksockel gehalten wurde, ein neben dem Schild parkendes Fahrzeug, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Umfallen durch starken Wind verursacht wurde und nicht wie von der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde behauptet durch die Einwirkung Dritter.

Dies ist zumindest dann der Fall, wenn wie im vorliegenden Fall am fraglichen Tag Windverhältnisse bis zu Windstärke 9 vorherrschten.

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LG Berlin, 23.10.2003 - Az: 57 S 4/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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