Der Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht alleine aufgrund des ordnungswidrigen Zustands einer Fahrbahndecke auf Grund eines großen Schlaglochs gerechtfertigt. Kann darüber hinaus nicht sicher festgestellt werden ob einen Tag vor dem Unfall eine erkennbar reparationsbedürftige Stelle vorgelegen hat oder nicht und somit ein Reparaturbedarf ersichtlich gewesen ist, kann der Betroffene die Kausalität zwischen der Pflicht- und der Rechtsgutsverletzung nicht nachweisen.
LG Bochum, 24.07.2009 - Az: I-5 O 152/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...