Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.904 Anfragen

Mit Schlaglöchern muss auf der Autobahn nicht gerechnet werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich verhält es sich so, dass auf Autobahnen damit gerechnet werden kann, dass sich diese in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Daher besteht ein Schadensersatzanspruch gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt, wenn es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall kommt. Dies gilt auch dann, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem fraglichen Abschnitt angeordnet wurde und mit Schildern auf Straßenschäden hingewiesen wurde. Auch dann muss nicht mit einem 12 cm tiefen Schlagloch gerechnet werden. Auch begrenzte finanzielle Mittel des betroffenen Bundeslandes setzen die Verkehrssicherungspflichten nicht herab.


LG Halle, 15.05.1998 - Az: 7 O 470/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant