Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 402.860 Anfragen
Mit Schlaglöchern muss auf der Autobahn nicht gerechnet werden!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Grundsätzlich verhält es sich so, dass auf Autobahnen damit gerechnet werden kann, dass sich diese in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Daher besteht ein Schadensersatzanspruch gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt, wenn es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall kommt. Dies gilt auch dann, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem fraglichen Abschnitt angeordnet wurde und mit Schildern auf Straßenschäden hingewiesen wurde. Auch dann muss nicht mit einem 12 cm tiefen Schlagloch gerechnet werden. Auch begrenzte finanzielle Mittel des betroffenen Bundeslandes setzen die Verkehrssicherungspflichten nicht herab.
LG Halle, 15.05.1998 - Az: 7 O 470/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!