Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.780 Anfragen

Mit Schlaglöchern muss auf der Autobahn nicht gerechnet werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich verhält es sich so, dass auf Autobahnen damit gerechnet werden kann, dass sich diese in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Daher besteht ein Schadensersatzanspruch gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt, wenn es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall kommt. Dies gilt auch dann, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem fraglichen Abschnitt angeordnet wurde und mit Schildern auf Straßenschäden hingewiesen wurde. Auch dann muss nicht mit einem 12 cm tiefen Schlagloch gerechnet werden. Auch begrenzte finanzielle Mittel des betroffenen Bundeslandes setzen die Verkehrssicherungspflichten nicht herab.


LG Halle, 15.05.1998 - Az: 7 O 470/97

Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant