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Krank während Jugendreise – ab ins Krankenhaus?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegen den Willen eines erkrankten Jugendlichen muß der Betreuer diesen nur bei einer akuten Notsituation ins Krankenhaus einweisen lassen.
Eine solche Notsituation liegt nicht vor, wenn der kranke Jugendliche angibt, solche Beschwerden (akutes Halsweh) bereits öfters gehabt zu haben und dass Schmerzmittel ausreichend seien.


LG Halle - Az: 2 T 313/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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