Kraftstoffverbrauch deutlich über der Prospektangabe - Sachmangel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs im Normalbetrieb erheblich (vorliegend: 11,7 %) über der Angabe im Herstellerprospekt, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Dies war im vorliegenden Fall durch ein Sachverständigengutachten belegt worden. Ein solch erheblicher Mehrverbrauch rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag.
LG Bochum, 12.04.2012 - Az: 4 O 250/10
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