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Kraftstoffverbrauch deutlich über der Prospektangabe - Sachmangel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs im Normalbetrieb erheblich (vorliegend: 11,7 %) über der Angabe im Herstellerprospekt, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Dies war im vorliegenden Fall durch ein Sachverständigengutachten belegt worden. Ein solch erheblicher Mehrverbrauch rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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Olaf Sieradzki