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Kraftstoffverbrauch deutlich über der Prospektangabe - Sachmangel

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs im Normalbetrieb erheblich (vorliegend: 11,7 %) über der Angabe im Herstellerprospekt, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Dies war im vorliegenden Fall durch ein Sachverständigengutachten belegt worden. Ein solch erheblicher Mehrverbrauch rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag.


LG Bochum, 12.04.2012 - Az: 4 O 250/10

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