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Zebrastreifen nicht vereisen lassen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Stürzt ein Schüler auf einem vereisten Zebrastreifen, so haftet die Gemeinde grundsätzlich – auch dann, wenn rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gestreut wurde, da in diesem Fall anzunehmen ist, dass unzureichend gestreut und die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Dies ist durch den Sturz ausreichend bewiesen.
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Dr. Peter Leithoff , Mainz