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Zebrastreifen nicht vereisen lassen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein Schüler auf einem vereisten Zebrastreifen, so haftet die Gemeinde grundsätzlich – auch dann, wenn rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gestreut wurde, da in diesem Fall anzunehmen ist, dass unzureichend gestreut und die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Dies ist durch den Sturz ausreichend bewiesen.


OLG Frankfurt - Az: 1 U 209/04

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Dr. Peter Leithoff , Mainz