Im vorliegenden Fall wollte ein Fußgänger einen ampelgeregelten Überweg bei Rot überqueren. Er machte dann aber aufgrund der herannahenden Fahrzeuge auf halber Strecke unvermittelt kehrt. Hierbei wurde er von einem Auto erfasst, welches gerade hinter dem Fußgänger vorbeifahren wollte. In diesem Fall trifft den Fußgänger die alleinige Haftung.
KG, 31.07.2008 - Az: 12 U 234/07
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