Im vorliegenden Fall wollte ein Fußgänger einen ampelgeregelten Überweg bei Rot überqueren. Er machte dann aber aufgrund der herannahenden Fahrzeuge auf halber Strecke unvermittelt kehrt. Hierbei wurde er von einem Auto erfasst, welches gerade hinter dem Fußgänger vorbeifahren wollte. In diesem Fall trifft den Fußgänger die alleinige Haftung.
KG, 31.07.2008 - Az: 12 U 234/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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