Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.913 Anfragen

Handyverstoß bei ausgeschaltetem Motor?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur das händische Ausschalten des Motors suspendiert das Handyverbot des § 23 Abs. 1a StVO. Die automatische Motorabschaltung durch eine Start-Stopp-Funktion gilt dagegen nicht als vollständiges Abschalten des Motors i. S. des § 23 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 StVO.

Eine extensive Auslegung des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG verbietet sich ebenso wie eine analoge Anwendung der Vorschrift auf vom Wortlaut nicht umfasste sonstige Rechts- bzw. Verfahrensverstöße, etwa in Bezug auf die in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten grundrechtsgleichen Rechte.


KG, 09.09.2024 - Az: 3 ORbs 139/24 - 122 Ss Rs 32/24

ECLI:DE:KG:2024:0909.3ORBS139.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant