Im zu entscheidenden Fall war zu einem Unfall gekommen, weil der Führer eines Sattelzuges mit Auflieger beim Linksabbiegevorgang nicht beachtet hatte, dass der der Sattelzug nach rechts auf die rechte Fahrbahn ausschert. Der Sattelzug kollidierte mit einem rechts überholenden Fahrzeug.
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LG Ravensburg, 09.01.2014 - Az: 2 O 242/13
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