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Unfallreparatur eines scheckheftgepflegten Fahrzeugs in der Markenwerkstatt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Unfallgeschädigter sein Fahrzeug regelmäßig in einer Fachwerkstatt warten und reparieren lassen und kann er dies anhand des Serviceheftes nachweisen, muss er sich nach einem Unfall nicht auf eine kostengünstigere freie Werkstatt verweisen lassen.
Hiermit hat der Unfallgeschädigte gezeigt, dass ihm die teurere Wartung und Reparatur in einer Markenwerkstatt wichtig ist. Nachdem der Geschädigte auch kein besonders altes Fahrzeug gekauft hat und dieses vom Vorbesitzer nur zweimal in einer freien Werkstatt gewartet wurde, der Geschädigte selbst aber erkennbar Wert auf die Reparatur und Wartung einer Markenwerkstatt legt, war vorliegend sein Interesse, nicht auf eine freie Werkstatt verwiesen zu werden, schutzwürdig.


AG München, 03.12.2014 - Az: 341 C 18127/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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