Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.739 Anfragen

Haftung bei Betrieb eines Schneepflugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es an einem Pkw beim Vorbeifahren mit einem Schneepflug aufgrund eines zu geringen Seitenabstands zu Schäden, so haftet der Halter des Schneepflugs - auch dann, wenn der Schneepflug das fragliche Fahrzeug zuvor aus einer Schneewehe gezogen hat.

Vorliegend war der Schneepflug bei dem Versuch, am stehenden Pkw vorbei- und wegzufahren, auf der schneeglatten Fahrbahn ins Rutschen gekommen und aufgrund des jedenfalls bei den gegebenen Witterungsverhältnissen zu gering bemessenen Seitenabstands zum klägerischen Pkw an dessen vorderen linken Bereich angestoßen.

Zwar ist die Ersatzpflicht gem. § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist. Keine höhere Gewalt stellen jedoch (selbst extreme) Witterungsbedingungen dar, die im Hinblick auf die Wetterlage keinen Ausnahmecharakter bilden wie zum Beispiel ein Schneesturm oder auch - wie hier - eine schneeglatte Fahrbahn.


LG Gera, 14.04.2014 - Az: 4 O 779/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal