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Unfall zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf Landstraße
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Betriebsgefahr eines nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegenden Traktors kann vollständig zurücktreten, wenn aufgrund der örtlichen Umstände (Unterführung, potentieller Gegenverkehr) nicht mit dem Überholen nachfolgender Fahrzeuge gerechnet werden muss und sich das Überholen als grob verkehrswidrig darstellt.
Dem Senat ist bewusst, dass die Haftungsverteilung in den Fällen der Kollision des Linksabbiegers mit dem Linksüberholer in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt wird.
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