Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.972 Anfragen

Spurwechsler auf der Autobahn

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Auf der Verteilerfahrbahn einer Bundesautobahn finden die Maßstäbe des § 7 StVO (Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge) keine unmittelbare Anwendung.

Es besteht auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass der Spurwechsler, der einen Unfall verursacht hat, gegen seine Pflicht aus § 7 V StVO verstoßen hat, nach dem ein Fahrstreifen nur gewechselt werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Jeder Fahrstreifenwechsel ist entsprechend dieser Vorschrift rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Wechselt der Fahrstreifenwechsler jedoch blind die Fahrspur, obwohl er das neben ihm fahrende Fahrzeug bereits wahrgenommen hatte, liegt ein so schwerwiegender Verstoß gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme vor, dass eine Alleinhaftung des Spurwechslers gerechtfertigt ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Verteilerfahrbahnen bei Autobahnen sind parallel zur durchgehenden Fahrbahn verlaufende Richtungsfahrbahnen für ab- und einbiegende Verkehrsströme. Sie stellen die Verbindung zwischen den Ein- bzw. Ausfahrbereichen und den sog. Verbindungsrampen (Verbindungsstücke zwischen den Aus- und Einfahrten) her und dienen dazu, den ein- und ausfahrenden Verkehr zu verflechten (sog. Verflechtungsstrecke).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz