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Sachverständige Reparaturbestätigung - wer muss die Kosten tragen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sachverständigenkosten für eine Reparaturbestätigung sind dann vom Schädiger zu ersetzen, wenn diese zur Schadensbeseitigung im Rahmen des § 249 BGB erforderlich waren. Der Geschädigte, dessen Fahrzeug vor dem Unfallereignis unbeschädigt war, hat zu Beweiszwecken einen Anspruch darauf, die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Da unfallbezogene Daten unstreitig in der HIS-Datei als gemeinsame Datenbank der Versicherer gespeichert werden, liegt es im Interesse des Geschädigten, bei einem gegebenenfalls weiteren Schadensfall die vorherige fachgerechte Instandsetzung nachweisen zu können.


AG Ansbach, 22.10.2014 - Az: 3 C 817/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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