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Auffahrunfall mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision mit einem auf der Überholspur einer Autobahn stehenden Unfallfahrzeug gekommen. Da der Auffahrende bei regennasser Fahrbahn auf der Autobahn seine Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst hatte und an einem Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage vorbeifuhr, ohne seine Geschwindigkeit von ca. 160 km/h zu verringern, war jedoch eine Mitschuld zu berücksichtigen, die das Gericht vorliegend auf 20% festsetzte. Denn von einem Fahrzeug, das auf einer Autobahnfahrspur steht, geht ein so eindeutiges Gefahrensignal aus, dass der annähernde Verkehr mit einem Unfall oder sonstiger Gefahr rechnen muss.


OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - Az: I-1 U 34/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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