Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer infolge von Übermüdung einen Teil seiner Ladung verloren, die sich auf der Fahrbahn verteilte. Der Lkw-Fahrer schaltete sofort die Warnblinkanlage ein und stellte ein Warndreieck auf.
Trotzdem fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und verletzte sich erheblich. Da der Verstoß des Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot das Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich überwog, legte das Gericht bei der Haftungsverteilung eine 70%ige Schuld des Pkw-Fahrers fest.
Trotzdem fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und verletzte sich erheblich. Da der Verstoß des Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot das Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich überwog, legte das Gericht bei der Haftungsverteilung eine 70%ige Schuld des Pkw-Fahrers fest.
OLG Koblenz, 07.03.2005 - Az: 12 U 1262/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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