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Sichtfahrgebot kommt bei Haftungsverteilung zum tragen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer infolge von Übermüdung einen Teil seiner Ladung verloren, die sich auf der Fahrbahn verteilte. Der Lkw-Fahrer schaltete sofort die Warnblinkanlage ein und stellte ein Warndreieck auf.
Trotzdem fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und verletzte sich erheblich. Da der Verstoß des Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot das Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich überwog, legte das Gericht bei der Haftungsverteilung eine 70%ige Schuld des Pkw-Fahrers fest.


OLG Koblenz, 07.03.2005 - Az: 12 U 1262/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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