Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.088 Anfragen

Beilackierung von Karosserieteilen ist erstattungsfähig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten der Beilackierung von Karosserieteilen sind dann ersatzfähig, wenn diese technisch notwendig ist. Von der technischen Notwendigkeit ist auszugehen, wenn der Sachverständige die Beilackierung in seinem Gutachten explizit ausweist und hierzu vermerkt, dass davon auszugehen ist, dass ohne Durchführung einer Lackangleichung deutliche und augenscheinlich leicht erkennbare Farbunterschiede zu den angrenzenden Bauteilen erkennbar bleiben.
Die Beilackierungskosten können in diesem Fall auch bei fiktiver Abrechnung - ebenso wie UPE-Aufschläge und ggf. regional anfallende Verbringungskosten - geltend gemacht werden.


AG Dortmund, 31.01.2014 - Az: 436 C 1027/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant