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Nichtinformierung über die Unfallgegnerpersonalien - Versicherung wird leistungsfrei!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Versicherter gegenüber dem Versicherer vorsätzlich keine oder keine wahrheitsgemäßen Angaben über die Personalien des Unfallgegners macht, so verletzt dies die vertraglich vereinbarte Obliegenheitspflicht. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung leistungsfrei wird, wenn der Versicherte sich dazu verpflichtet hat, der Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls jede Auskunft zu erteilen, die zur Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist.


LG Offenburg, 30.04.2014 - Az: 6 O 125/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG